Klinische ReferenzLeitfadenAktualisiert im Oktober 2026

KI für Ärzte in Österreich und der Schweiz: Alternative zu OpenEvidence (2026)

Seit Ende April 2026 ist OpenEvidence in Österreich wie in der übrigen EU gesperrt; in der Schweiz ist es nach den Nutzungsbedingungen vom 17. September 2026 nicht ausgeschlossen, doch die Registrierung verlangt eine US-NPI oder eine andere anwendbare Berufsnummer [1][2]. Gleichzeitig ist KI längst im Alltag angekommen: 65 % der Befragten aus der Schweiz nutzen KI-Tools mehrmals pro Woche oder täglich [5]. Dieser Leitfaden erklärt, was Ärztegesetz und Ärztekammer in Österreich sowie Datenschutzgesetz, Berufsgeheimnis und FMH in der Schweiz für den Einsatz von KI bedeuten, welche Werkzeuge Ärztinnen und Ärzte in beiden Ländern heute nutzen können und wie man sie sicher einsetzt. Das Praxisbeispiel ist EvidenceMD, eine KI für klinisches Reasoning, die auf Deutsch antwortet, ihren gesamten Denkweg zeigt und jede Aussage mit einer Quelle belegt.

Der befragten Ärztinnen und Ärzte in der Steiermark nutzen KI (2025)
56,3 %Der befragten Ärztinnen und Ärzte in der Steiermark nutzen KI (2025)
Der Befragten in der Schweiz nutzen KI mehrmals pro Woche oder täglich (FOMF 2026)
65 %Der Befragten in der Schweiz nutzen KI mehrmals pro Woche oder täglich (FOMF 2026)
Der Schweizer Klinikerinnen und Kliniker haben am Arbeitsplatz Leitlinien zu Sprachmodellen
6 %Der Schweizer Klinikerinnen und Kliniker haben am Arbeitsplatz Leitlinien zu Sprachmodellen
Neue OpenEvidence-Bedingungen: EU und EWR ausgeschlossen, die Schweiz nicht genannt
17.09.2026Neue OpenEvidence-Bedingungen: EU und EWR ausgeschlossen, die Schweiz nicht genannt
EvidenceMD-RedaktionLeitfadenVeröffentlicht am 29. Oktober 202616 Min. Lesezeit

Medizinisch geprüft von Dr. Abishek Shahi, in Harvard ausgebildeter Arzt · Zuletzt geprüft 29. Oktober 2026

Was ist die beste KI für Ärzte in Österreich und der Schweiz?

KURZE ANTWORT

Für evidenzbasierte klinische Fragen mit Quellenangaben ist EvidenceMD eine KI, die Ärztinnen und Ärzte in Österreich und der Schweiz ohne NPI nutzen können: Sie antwortet auf Deutsch, zeigt ihren Denkweg mit einer Quelle für jede Aussage, und Sie können kostenlos starten [28]. OpenEvidence ist in Österreich seit Ende April 2026 gesperrt; in der Schweiz steht es nicht auf der Ausschlussliste, doch ob die Registrierung mit einer Schweizer Berufsnummer gelingt, ist nicht bestätigt [1][2]. AMBOSS bietet mit dem AI Mode eine Recherchehilfe aus eigenen Inhalten, die auf deutschen Leitlinienempfehlungen beruhen [21]; für Fachinformationen bleiben Austria-Codex und compendium.ch die Referenz [26][27]. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen: In Österreich verlangt das Ärztegesetz die persönliche und unmittelbare Berufsausübung, in der Schweiz hält die FMH fest, dass Sprachmodelle die ärztliche Entscheidung unterstützen, aber nie ersetzen dürfen [7][13].

KI für Ärzte in Österreich und der Schweiz: worauf achten: Belegt es jede Aussage?, Antwortet es auf Deutsch?, Ist es bei Ihnen verfügbar?, Wo liegen die Daten?, Ist die Antwort begründbar?, Entscheiden Sie?.
Sechs Fragen zur Bewertung eines KI-Werkzeugs in Österreich und der Schweiz: Belegt es jede Aussage, antwortet es auf Deutsch, ist es im eigenen Land verfügbar, wo liegen die Daten, ist die Antwort begründbar und bleibt die Entscheidung beim Arzt.

Das Wichtigste

  • Österreich: OpenEvidence ist gesperrt. Seit Ende April 2026 ist der Zugang aus der EU blockiert; die Nutzungsbedingungen schließen inzwischen auch den EWR und damit Liechtenstein aus [1][2].
  • Schweiz: nicht ausgeschlossen, aber nicht bestätigt. Die Schweiz steht nicht auf der Ausschlussliste, doch die Registrierung verlangt eine NPI oder eine andere anwendbare Berufsnummer, die OpenEvidence überprüfen kann [2].
  • Die Verantwortung bleibt ärztlich. § 49 Abs. 2 ÄrzteG verlangt die persönliche und unmittelbare Berufsausübung; laut FMH dürfen Sprachmodelle die ärztliche Entscheidung unterstützen, aber nie ersetzen [7][13].
  • Keine identifizierenden Patientendaten. Es gelten die Verschwiegenheitspflicht nach § 54 ÄrzteG und das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB; Gesundheitsdaten sind nach DSGVO und DSG besonders geschützt [7][16][18][20].
  • KI wird genutzt, Regeln fehlen oft. 56,9 % der befragten Schweizer Klinikerinnen und Kliniker haben Sprachmodelle medizinisch genutzt, aber nur 6 % gaben an, dass es an ihrem Arbeitsplatz Leitlinien dazu gibt [6].
  • EvidenceMD antwortet auf Deutsch mit Quellen. Sie zeigt den gesamten Denkweg, belegt jede Aussage – und Sie können EvidenceMD kostenlos starten, ohne NPI [28].

Was hat sich 2026 für KI in der Medizin in Österreich und der Schweiz geändert?

2026 hat sich die Lage für Ärztinnen und Ärzte in den beiden Ländern unterschiedlich entwickelt. Ende April sperrte OpenEvidence den Zugang in der EU und im Vereinigten Königreich – und damit in Österreich [1]. Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied; die Nutzungsbedingungen vom 17. September 2026 nennen sie nicht unter den ausgeschlossenen Regionen [2]. EBSCO schreibt, Dyna AI sei derzeit in der EU nicht verfügbar [22], und ChatGPT for Clinicians richtet sich nur an verifizierte Fachpersonen in den USA [24].

Der Bedarf ist trotzdem groß. In einer FOMF-Umfrage im DACH-Raum (462 Befragte, Juni bis August 2026, davon 25 % aus der Schweiz und 20 % aus Österreich) nannte die Hälfte evidenzbasierte Antworten als wichtigstes Kriterium für KI – genannt wurde dann aber vor allem ChatGPT, mit 36 von 76 Tool-Nennungen; in der Schweiz lag OpenEvidence mit 9 von 24 Nennungen vorn [5]. In einer Schweizer Erhebung unter 685 Klinikerinnen und Klinikern (Befragung 2024) hatten 56,9 % ein Sprachmodell für medizinische Zwecke genutzt, aber nur 6 % gaben an, dass es an ihrem Arbeitsplatz Leitlinien dazu gibt [6]. In der Steiermark gaben 56,3 % der befragten Ärztinnen und Ärzte an, KI bereits zu nutzen [10].

Auch die Regeln bewegen sich. Die Österreichische Ärztekammer hat KI zum Schwerpunkt erklärt [8], die ÖGTelemed hat im September 2026 ein Positionspapier zu KI in der Gesundheitsversorgung vorgelegt [9], die FMH hat acht Empfehlungen zum Umgang mit großen Sprachmodellen veröffentlicht [13], und der Bundesrat bereitet ein Gesetz zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats vor [14]. Die Frage ist nicht mehr, ob KI genutzt wird, sondern welche – und wie rechtssicher.

Ist OpenEvidence in Österreich und der Schweiz verfügbar?

In Österreich nein. In der Schweiz nicht ausgeschlossen, aber nicht bestätigt.

OpenEvidence in Österreich und der Schweiz, Stand Oktober 2026
FrageÖsterreichSchweiz
Zugang seit Ende April 2026Gesperrt, wie in der gesamten EU [1]Laut einem NZZ-Gastkommentar vom 19. August 2026 anders als in der EU nicht gesperrt [4]
Nutzungsbedingungen vom 17. September 2026EU, EWR und Vereinigtes Königreich ausgeschlossen [2]Nicht unter den ausgeschlossenen Regionen genannt [2]
RegistrierungNicht vorgesehen, Region ausgeschlossen [2]NPI oder eine andere anwendbare Berufsnummer, die OpenEvidence überprüfen kann; ob eine Schweizer GLN anerkannt wird, ist nicht dokumentiert [2]
Sprache und Preis—Website und Bedingungen auf Englisch; laut Website kostenlos für verifizierte US-Fachpersonen; die Nutzungsbedingungen nennen Werbung und gesponserte Programme als Teil der Dienste [2][3]

→ Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen

Für Österreich ist die Lage eindeutig. Ende April 2026 erhielten Nutzerinnen und Nutzer in der EU die Meldung, OpenEvidence sei wegen zunehmender regulatorischer Unsicherheit, einschließlich des EU AI Act, nicht mehr verfügbar [1]. Es war eine Entscheidung des Unternehmens, kein gesetzliches Verbot, und ein VPN verschafft kein Nutzungsrecht. Die Nutzungsbedingungen vom 17. September 2026 schließen neben der EU und dem Vereinigten Königreich ausdrücklich den EWR aus, also auch Liechtenstein [2].

Für die Schweiz ist die Lage offener. Sie steht nicht auf der Ausschlussliste [2], und laut einem NZZ-Gastkommentar von Petra Stute (Inselspital Bern) und Sarah Montani ist OpenEvidence dort – anders als in der EU – nicht per Geoblocking gesperrt [4]. Die Registrierung verlangt aber die US-Arztnummer NPI oder, soweit anwendbar, eine andere Berufsnummer, die OpenEvidence überprüfen kann; dass eine Schweizer GLN anerkannt wird, ist nirgends bestätigt [2]. Zudem untersagen die Bedingungen, mit OpenEvidence medizinischen Rat für Personen in der EU, im EWR oder im Vereinigten Königreich zu erteilen – relevant etwa für Telekonsultationen über die Grenze [2].

Kurz gesagt

Österreich: OpenEvidence ist gesperrt. Schweiz: nicht ausgeschlossen, aber die Registrierung mit einer Schweizer Berufsnummer ist nicht bestätigt, und Website und Bedingungen sind auf Englisch. EvidenceMD ist in beiden Ländern verfügbar, antwortet auf Deutsch – und Sie können kostenlos starten, ohne NPI.

Was gilt in Österreich: Ärztegesetz, Ärztekammer und AI Act?

Ein eigenes KI-Gesetz gibt es nicht, wohl aber klare Berufspflichten: Die Ärztin oder der Arzt bleibt verantwortlich und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Persönlich und unmittelbar

Nach § 49 Abs. 2 ÄrzteG 1998 ist der Beruf persönlich und unmittelbar auszuüben, auch mittels Telemedizin. Laut ÖGTelemed ist eine vollständige Auslagerung an KI damit schon nach geltendem Recht ausgeschlossen [7][9].

Sorgfalt nach dem Stand der Wissenschaft

§ 49 Abs. 1 ÄrzteG verpflichtet, Patientinnen und Patienten gewissenhaft zu betreuen und nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung das Wohl der Kranken zu wahren; nach der ÖGTelemed kommen beim KI-Einsatz eigene Sorgfaltspflichten hinzu [7][9].

Verschwiegenheit

§ 54 Abs. 1 ÄrzteG: Ärztinnen, Ärzte und ihre Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung des Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet [7].

Begründbar, keine Black Box

ÖÄK-Präsident Johannes Steinhart (September 2026): Medizinische Entscheidungen müssen auch aus Haftungsgründen gegenüber Patientinnen und Patienten begründbar sein; mit einer reinen Black Box könne man sich nicht zufriedengeben [8].

Praxisregeln der Kammer

Die Ärztekammer Steiermark rät, jedes KI-Ergebnis persönlich zu prüfen, niemals Daten von Patientinnen und Patienten in öffentliche Chatbots einzugeben und für medizinische Texte nur zertifizierte Systeme zu verwenden [10].

AI Act und RTR

Als EU-Mitglied unterliegt Österreich dem AI Act; die Hochrisiko-Pflichten gelten für Systeme nach Anhang III ab 2. Dezember 2027 und für KI in Medizinprodukten ab 2. August 2028. Die KI-Servicestelle der RTR informiert zu den Pflichten [9][11].

Ob eine Software ein Medizinprodukt ist, muss der Hersteller abgrenzen; auf Antrag entscheidet das BASG nach § 10 Medizinproduktegesetz 2021 [12]. Für die tägliche Arbeit mit einem fertigen Werkzeug zählen vor allem das Ärztegesetz und die DSGVO. Wer ein System für eine Krankenanstalt beschafft, muss zusätzlich MDR und AI Act prüfen. Die ÖGTelemed empfiehlt außerdem, Patientendaten innerhalb von EU bzw. EWR zu verarbeiten und Drittstaatentransfers nur nach dokumentierter Prüfung zuzulassen [9].

Was gilt in der Schweiz: FMH-Empfehlungen, Berufsgeheimnis und KI-Regulierung?

Die Schweiz übernimmt den EU AI Act nicht. Maßgeblich sind Berufsgeheimnis, Datenschutzgesetz und Medizinprodukterecht – und die Empfehlungen der FMH.

Unterstützen, nie ersetzen

FMH: Sprachmodelle «dürfen die ärztliche Entscheidungsfindung unterstützen, aber nie ersetzen»; die Verantwortung für Diagnose, Therapie und Kommunikation bleibt bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt [13].

Patientendaten nur kontrolliert

FMH: Patientendaten nur eingeben, wenn technische und rechtliche Garantien eine ausschliesslich lokale oder kontrollierte Verarbeitung sicherstellen; die Modelle müssen dem DSG entsprechen [13].

Dokumentieren und aufklären

FMH: Den Einsatz von Sprachmodellen dokumentieren; Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich das Recht, darüber aufgeklärt zu werden, ob ein Sprachmodell eingesetzt wurde [13].

Berufsgeheimnis

Art. 321 StGB: Ärztinnen, Ärzte und ihre Hilfspersonen, die ein anvertrautes Geheimnis offenbaren, werden auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft [18].

Noch kein KI-Gesetz

Der Bundesrat beschloss am 12. Februar 2025, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Recht möglichst sektorbezogen anzupassen; die Vernehmlassung zum Gesetz ist für Frühling 2027 geplant [14].

Software als Medizinprodukt

Swissmedic: Software ist ein Medizinprodukt, wenn sie einem medizinischen Zweck zum Nutzen einer Einzelperson dient und mehr leistet als Speicherung, Archivierung, einfache Suche, Kommunikation oder verlustfreie Kompression [15].

KI in Österreich und der Schweiz: die Grundregeln: Persönlich und unmittelbar, Verschwiegenheit, Berufsgeheimnis, Unterstützen, nie ersetzen, Begründbar bleiben, Dokumentieren und aufklären.
Die Grundregeln für KI in Österreich und der Schweiz: persönliche und unmittelbare Berufsausübung, Verschwiegenheit, Berufsgeheimnis, Sprachmodelle unterstützen und ersetzen nicht, Entscheidungen bleiben begründbar, Einsatz dokumentieren und Patienten aufklären.

Die Schweiz ist nicht direkt an den EU AI Act gebunden. Ein NZZ-Gastkommentar beschreibt das als regulatorischen Spielraum, «jedoch keine Regulierungsfreiheit»: Entscheidend bleiben die Fragen, ob Patientendaten in KI-Systeme eingegeben werden dürfen, ob sie zuvor anonymisiert werden müssen und wo sie verarbeitet werden [4]. Die FMH hat ihre Empfehlungen als Ergänzung zu ihrem Grundlagenpapier zur KI im ärztlichen Alltag veröffentlicht; für Praxis und Spital sind sie heute die konkreteste Richtschnur [13].

Wie schützen DSGVO und das Schweizer DSG Patientendaten beim KI-Einsatz?

Gesundheitsdaten sind in beiden Ländern besonders geschützt, und ein Dienst mit Servern in den USA bedeutet eine Übermittlung ins Ausland.

Datenschutz und Schweigepflicht beim KI-Einsatz in Österreich und der Schweiz, Oktober 2026
RegelÖsterreichSchweiz
GesundheitsdatenBesondere Kategorie personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO [20]Besonders schützenswerte Personendaten nach Art. 5 lit. c DSG, in Kraft seit 1. September 2023 [16]
SchweigepflichtVerschwiegenheitspflicht nach § 54 ÄrzteG, auch für Hilfspersonen [7]Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB, auch für Hilfspersonen [18]
Übermittlung in die USADrittlandtransfer nach Kapitel V DSGVO [20]Bekanntgabe ins Ausland nach Art. 16 und 17 DSG; seit 15. September 2024 gelten nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifizierte US-Unternehmen als angemessen geschützt, für andere Empfänger braucht es Garantien oder eine Ausnahme [16][17]
Cloud-DiensteÖGTelemed: Patientendaten in EU bzw. EWR verarbeiten, Drittstaatentransfers nur nach dokumentierter Prüfung [9]EDÖB: Cloud-Dienste im Ausland für Patientendaten vermeiden, weil ausländisches Recht nicht immer einen Art. 321 StGB entsprechenden Schutz bietet [19]
Regel der ÄrzteschaftÄrztekammer Steiermark: keine Patientendaten in öffentliche Chatbots [10]FMH: Patientendaten nur bei ausschliesslich lokaler oder kontrollierter Verarbeitung [13]

→ Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen

Die Faustregel

Beschreiben Sie den Fall, nicht den Patienten. „Mann, 58 Jahre, Typ-2-Diabetes, eGFR 35, neu aufgetretenes Vorhofflimmern – welche Antikoagulation?“ beantwortet die klinische Frage, ohne zu verraten, wer er ist. Personendaten sind nur Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare Person (Art. 5 lit. a DSG) [16].

Was leistet klinische Entscheidungsunterstützung (CDSS) mit KI?

Ein CDSS (Clinical Decision Support System) stellt Wissen für eine klinische Entscheidung bereit. In Ordination, Praxis und Spital begegnen Ihnen drei Arten.

Regelbasierte Prüfungen

Interaktions- und Dosierungswarnungen in Praxis- und Spitalsoftware, etwa der CDS-Check im Medikationsmanagement von compendium.ch [27]. Zuverlässig für bekannte Regeln, aber ohne Begründung für den einzelnen Fall.

Nachschlagewerke, teils mit KI-Suche

Redaktionelle Referenzen wie die EbM-Guidelines für Allgemeinmedizin oder AMBOSS, dessen AI Mode Antworten aus den eigenen Kapiteln zusammenstellt [21][25].

KI für klinisches Reasoning

Werkzeuge wie EvidenceMD, die für jede Frage Fachliteratur und Leitlinien durchsuchen, den Fall Schritt für Schritt durchdenken und jede Aussage belegen [28].

In der Praxis ergänzen sich die drei Arten: Die regelbasierte Prüfung bleibt für Arzneimittelwarnungen bei der Verordnung zuständig, Nachschlagewerke beantworten Standardfragen, und eine KI für klinisches Reasoning hilft dort, wo ein Fall nicht ins Schema passt – bei Multimorbidität, widersprüchlicher Evidenz oder untypischen Befunden. Weil sie ihren Denkweg und ihre Quellen zeigt, lässt sich die Empfehlung begründen und prüfen, wie es ÖÄK und FMH verlangen [8][13].

Welche KI-Werkzeuge können Ärzte in Österreich und der Schweiz 2026 nutzen?

Ein Vergleich nach Funktion, Sprache, Verfügbarkeit und Preis, geprüft im Oktober 2026. Keine Rangliste: Jedes Werkzeug erfüllt eine andere Aufgabe.

KI- und Referenzwerkzeuge für Ärzte in Österreich und der Schweiz: Funktion, Sprache, Verfügbarkeit und Preis
WerkzeugWas es machtDeutschÖsterreichSchweizPreis
EvidenceMDKlinisches Reasoning mit sichtbarem Denkweg: Recherche von Differenzialdiagnosen und evidenzbasierten Optionen, jede Aussage mit QuelleAntworten auf Deutsch; Oberfläche auf EnglischVerfügbar, ohne NPIVerfügbar, ohne NPIKostenlos starten [28]
AMBOSS (AI Mode)Recherchehilfe aus AMBOSS-Kapiteln, die auf deutschen Leitlinienempfehlungen beruhen; patientenbezogene Daten sind nicht zulässig [21]JaOnline-AboOnline-AboAI Mode derzeit in allen Abos enthalten [21]
EbM-Guidelines für AllgemeinmedizinEvidenzbasiertes Nachschlagewerk mit fast 1.000 Artikeln, für Deutschland, Österreich und die Schweiz angepasst [25]JaOnline-ZugangOnline-ZugangJahreslizenz [25]
Austria-Codex OnlineFach- und Gebrauchsinformationen zu österreichischen Arzneispezialitäten; Interaktionen im Modul Sicherheit [26]JaAbo—Abo [26]
compendium.chFach- und Patienteninformationen zu Schweizer Arzneimitteln; mit Login auch Interaktionen und CDS-Check [27]Ja—Grundfunktionen frei; Zusatzfunktionen mit HIN- oder Swiss-Rx-LoginFür Fachpersonen kostenlos [27]
UpToDate / Expert AIRedaktionelle klinische Referenz; Expert AI antwortet auf Basis von UpToDateInhalte auf EnglischEinzelversion mit Expert AI nicht erhältlich [23]Einzelversion mit Expert AI nicht erhältlich [23]Abo; Einzelversion mit Expert AI nur in den USA und Kanada [23]
DynaMed / Dyna AIKlinische Referenz mit KI-AssistenzInhalte auf EnglischDyna AI laut EBSCO in der EU derzeit nicht verfügbar [22]Keine Angabe von EBSCOAbo
BMJ Best PracticeEvidenzbasierte klinische ReferenzInhalte auf EnglischAboAboAbo
OpenEvidenceAntworten mit Zitaten aus der LiteraturWebsite und Bedingungen auf Englisch [2][3]Seit Ende April 2026 gesperrt [1]Nicht ausgeschlossen; Registrierung mit Schweizer GLN nicht bestätigt [2]Für verifizierte US-Fachpersonen kostenlos [3]
ChatGPT for CliniciansAssistent von OpenAI für klinisches Fachpersonal—Nicht verfügbar [24]Nicht verfügbar [24]Nur für verifizierte Fachpersonen in den USA [24]

→ Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen

Zwei Beobachtungen. Erstens: Die bewährten deutschsprachigen Referenzen – EbM-Guidelines, Austria-Codex und compendium.ch – beantworten Nachschlagefragen zuverlässig, durchdenken aber keinen einzelnen Fall [25][26][27]. AMBOSS beruht nach eigener Angabe auf deutschen Leitlinienempfehlungen, nicht auf österreichischen oder Schweizer [21]. Zweitens: Viele internationale Referenzen sind englischsprachig und laufen über Lizenzen von Spitälern und Universitäten, sodass Hausärztinnen und Hausärzte oder Wahlärztinnen und Wahlärzte oft keinen direkten Zugang haben.

In der Praxis kombinieren viele mehrere Werkzeuge: eine Fachinformation für Dosierung und Interaktionen, ein Nachschlagewerk für Standardfragen und eine KI für klinisches Reasoning für Fälle, in denen widersprüchliche Evidenz abzuwägen ist. Das gemeinsame Kriterium entspricht der FMH-Empfehlung: Jede Antwort wird fachlich überprüft, bevor Sie entscheiden [13].

Wie nutzt man KI in Ordination, Praxis und Spital rechtssicher?

Sechs Schritte nach Ärztegesetz, DSG, Ärztekammer und FMH, die für jedes Werkzeug gelten.

  1. Werkzeug nach Aufgabe wählen

    Nachschlagen, Dokumentation oder Reasoning über einen komplexen Fall verlangen unterschiedliche Werkzeuge. Die Ärztekammer Steiermark rät, eine neue Lösung zuerst mit fiktiven Daten zu testen [10].

  2. Fall beschreiben, nicht den Patienten

    Keine Namen, Geburtsdaten, Sozialversicherungs- oder AHV-Nummern: Verschwiegenheitspflicht und Berufsgeheimnis gelten auch beim Einsatz von KI [7][18].

  3. Quellen prüfen

    Öffnen Sie die Zitate. Laut FMH sind Antworten von Sprachmodellen keine geprüften Fachinformationen und müssen fachlich überprüft werden [13].

  4. Mit lokalen Referenzen abgleichen

    Prüfen Sie Dosierungen und Interaktionen im Austria-Codex oder auf compendium.ch und gleichen Sie Empfehlungen mit den Leitlinien Ihrer Fachgesellschaft ab [26][27].

  5. Selbst entscheiden und dokumentieren

    Die Verantwortung bleibt bei Ihnen (§ 49 ÄrzteG); die FMH empfiehlt festzuhalten, wofür ein Sprachmodell eingesetzt wurde [7][13].

  6. Patientinnen und Patienten informieren

    Laut FMH haben Patientinnen und Patienten grundsätzlich das Recht zu erfahren, ob ein Sprachmodell eingesetzt wurde. Zeigen Sie die Quellen, auf die sich die Empfehlung stützt [13].

KI rechtssicher nutzen: sechs Schritte: 1 Nach Aufgabe wählen, 2 Anonymisieren, 3 Quellen prüfen, 4 Lokal abgleichen, 5 Entscheiden, 6 Informieren.
Sechs Schritte zur sicheren Nutzung von KI in Österreich und der Schweiz: nach Aufgabe wählen, den Fall anonymisieren, Quellen prüfen, mit lokalen Referenzen abgleichen, selbst entscheiden und Patienten informieren.

Ein Satz für das Gespräch

„Ich habe zu Ihrer Frage mit einem KI-Werkzeug die aktuelle Literatur und die Leitlinien durchsucht und die Quellen selbst geprüft. Die Entscheidung treffe ich, und wir besprechen sie gemeinsam.“

Wie funktioniert EvidenceMD für Ärztinnen und Ärzte in Österreich und der Schweiz?

EvidenceMD ist für das gebaut, was Ärztekammer und FMH verlangen: begründbare, überprüfbare Antworten, während die Entscheidung beim Arzt bleibt.

EvidenceMD ist eine KI für klinisches Reasoning, keine reine Evidenz-Suchmaschine. Bevor sie antwortet, durchsucht sie mehr als 40 Millionen Fachartikel und Leitlinien und zeigt dann ihren gesamten Denkweg – bis zu 64.000 Tokens im Deep-Modell – mit einer Quelle für jede Aussage [28]. Bei einem klinischen Fall unterstützt sie Sie dabei, Differenzialdiagnosen und evidenzbasierte Optionen zu recherchieren und abzuwägen, angepasst an das Land der Nutzerin oder des Nutzers. Sie antwortet in 30 Sprachen, darunter Deutsch, richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen, Apothekerinnen und Apotheker sowie Forschende und erstellt auch evidenzbasierte Präsentationen für Journal Clubs, Fallbesprechungen und Kongresse. Sie können EvidenceMD in jedem Land kostenlos starten, ohne NPI oder Nachweis der Berufszulassung. Das veröffentlichte Ergebnis auf HealthBench Hard liegt bei 54,6 %, vom Unternehmen selbst angegeben [28].

Zur Transparenz gehören auch die Grenzen. Die Oberfläche der App ist auf Englisch; die Antworten kommen auf Deutsch. Die Daten werden in den USA gehostet (Azure East US 2): Für Österreich ist die Nutzung ein Drittlandtransfer nach Kapitel V DSGVO, für die Schweiz eine Bekanntgabe ins Ausland nach Art. 16 DSG, und Verschwiegenheitspflicht und Berufsgeheimnis gelten in beiden Ländern [7][16][18][20]. Geben Sie deshalb keine patientenidentifizierenden Daten ein – so, wie es auch Ärztekammer Steiermark, EDÖB und FMH nahelegen [10][13][19]. EvidenceMD hat keine CE-Kennzeichnung, ist nicht als Medizinprodukt registriert, stellt keine Diagnose für einzelne Patienten und ersetzt nicht Ihr ärztliches Urteil: Sie ist Recherche- und Entscheidungsunterstützung, die Entscheidung treffen Sie.

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Häufige Fragen

Welche Alternative zu OpenEvidence gibt es in Österreich?

Eine in Österreich verfügbare Alternative zu OpenEvidence ist EvidenceMD: Sie antwortet auf Deutsch, zeigt ihren gesamten Denkweg mit einer Quelle für jede Aussage, und Sie können kostenlos starten, ohne NPI [28]. OpenEvidence ist in Österreich wie in der gesamten EU seit Ende April 2026 gesperrt [1][2].

Ist OpenEvidence in der Schweiz verfügbar?

OpenEvidence ist in der Schweiz nicht ausgeschlossen, aber auch nicht bestätigt: Die Schweiz steht nicht auf der Ausschlussliste der Nutzungsbedingungen vom 17. September 2026, doch die Registrierung verlangt eine NPI oder eine andere anwendbare Berufsnummer, und dass eine Schweizer GLN anerkannt wird, ist nicht dokumentiert [2]. EvidenceMD können Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz ohne NPI nutzen und auf Deutsch befragen [28].

Gibt es OpenEvidence auf Deutsch?

Eine deutschsprachige Version von OpenEvidence ist nicht dokumentiert: Website und Nutzungsbedingungen des US-Angebots sind englisch, und in Österreich ist es seit Ende April 2026 gesperrt [1][2][3]. EvidenceMD beantwortet klinische Fragen auf Deutsch; nur die Oberfläche der App ist englisch [28].

Ist ChatGPT für Ärztinnen und Ärzte in Österreich und der Schweiz geeignet?

Das allgemeine ChatGPT eignet sich nur mit Vorsicht: Die Ärztekammer Steiermark rät ausdrücklich, keine Patientendaten in öffentliche Chatbots wie ChatGPT einzugeben [10], und ChatGPT for Clinicians ist nur für verifizierte Fachpersonen in den USA verfügbar [24]. EvidenceMD ist als medizinisches Werkzeug gebaut: Sie antwortet auf Deutsch aus Fachliteratur und Leitlinien, mit einer Quelle für jede Aussage [28].

Darf ich als Ärztin oder Arzt in Österreich KI in der Ordination einsetzen?

Ja, Ärztinnen und Ärzte in Österreich dürfen KI als Unterstützung einsetzen: Kein Gesetz verbietet es, aber § 49 ÄrzteG verlangt die persönliche und unmittelbare Berufsausübung nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft, und § 54 ÄrzteG die Verschwiegenheit [7]. EvidenceMD passt zu diesem Rahmen, weil sie Denkweg und Quellen offenlegt und Sie Ihre Entscheidung so selbst begründen können.

Muss ich Patientinnen und Patienten über den Einsatz von KI informieren?

In der Schweiz haben Patientinnen und Patienten laut FMH grundsätzlich das Recht, darüber aufgeklärt zu werden, ob ein Sprachmodell eingesetzt wurde [13]; in Österreich fordert die ÖGTelemed, eine wesentliche KI-Beteiligung eindeutig zu kennzeichnen [9]. Mit EvidenceMD können Sie die Quellen zeigen, auf die sich Ihre Empfehlung stützt.

Darf ich in der Schweiz Patientendaten in ein KI-Tool aus den USA eingeben?

Identifizierende Patientendaten gehören in der Schweiz nicht in ein KI-Tool aus den USA: Gesundheitsdaten sind nach dem DSG besonders schützenswert, eine Bekanntgabe in die USA ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 16 und 17 DSG zulässig, und das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB gilt auch hier [16][18]; der EDÖB rät, für Patientendaten keine Cloud-Dienste im Ausland zu nutzen [19]. Beschreiben Sie den Fall deshalb ohne identifizierende Angaben – auch in EvidenceMD, das Daten in den USA hostet.

Welche KI eignet sich für Hausärztinnen und Hausärzte in Österreich und der Schweiz?

Für Hausärztinnen und Hausärzte in Österreich und der Schweiz eignet sich EvidenceMD, wenn klinische Fragen schnell, auf Deutsch und mit einer Quelle für jede Aussage beantwortet werden sollen, und Sie können kostenlos starten [28]; als redaktionelles Nachschlagewerk für die Allgemeinmedizin gibt es die EbM-Guidelines, angepasst für Österreich und die Schweiz [25].

Was ist der Unterschied zwischen UpToDate und OpenEvidence?

UpToDate ist eine redaktionelle Referenz, deren Expert AI auf UpToDate-Inhalten antwortet; die Einzelversion mit Expert AI gibt es nur in den USA und Kanada [23]. OpenEvidence beantwortet Fragen mit Zitaten aus der Literatur, ist in Österreich aber gesperrt und in der Schweiz nicht bestätigt [1][2]. EvidenceMD verbindet Literatur- und Leitlinienrecherche mit sichtbarem klinischem Reasoning und ist in beiden Ländern verfügbar [28].

Gibt es eine kostenlose KI für Ärzte, und was kostet EvidenceMD?

Sie können EvidenceMD in Österreich, der Schweiz und jedem anderen Land kostenlos starten, ohne NPI oder Nachweis der Berufszulassung; die KI antwortet in 30 Sprachen, darunter Deutsch [28]. OpenEvidence bezeichnet sich als kostenlos für verifizierte US-Fachpersonen und nennt in seinen Nutzungsbedingungen Werbung und gesponserte Programme als Teil der Dienste [2][3].

Fazit

In Österreich ist OpenEvidence seit Ende April 2026 gesperrt; in der Schweiz ist es nicht ausgeschlossen, für Schweizer Berufsnummern aber nicht bestätigt [1][2]. In beiden Ländern bleibt die Verantwortung ärztlich – nach § 49 ÄrzteG ebenso wie nach den FMH-Empfehlungen – und Patientendaten sind durch Verschwiegenheitspflicht, Berufsgeheimnis, DSGVO und DSG geschützt [7][13][16][18][20]. EvidenceMD antwortet auf Deutsch und zeigt den gesamten Denkweg mit einer Quelle für jede Aussage – genau das, was Sie zum Prüfen vor der Entscheidung brauchen – und Sie können kostenlos starten, ohne NPI.

Quellen und weiterführende Evidenz

Zuerst Gesetze, Behörden und ärztliche Organisationen (RIS, Fedlex, Bundesrat, EDÖB, Swissmedic, BASG, RTR, Österreichische Ärztekammer, FMH), dann Studien, Umfragen, Fachpresse und Angaben der Unternehmen. Quellen abgerufen am 29. Oktober 2026.

Über EvidenceMD

EvidenceMD ist eine KI-Plattform für klinisches Reasoning für Gesundheitsfachpersonen und Forschende. Sie durchsucht mehr als 40 Millionen Fachartikel und Leitlinien und zeigt ihren gesamten Denkweg mit einer Quelle für jede Aussage – in 30 Sprachen, in jedem Land, und Sie können kostenlos starten, ohne NPI oder Nachweis der Berufszulassung. Das Trust Center beschreibt den vollständigen Compliance-Stand, und die OpenAI-kompatible API stellt Entwicklern dasselbe Reasoning bereit.

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